Heilmittelwerberecht und Werbe-Compliance
Das Heilmittelwerbegesetz HWG setzt Optiker-Betrieben enge Grenzen bei der Werbung für Sehhilfen, Kontaktlinsen und augenoptische Leistungen. Irreführende Gesundheitsaussagen, unzulässige Vorher-Nachher-Darstellungen und nicht-konforme Preisangaben für GKV-erstattungsfähige Produkte lösen Abmahnungen durch Mitbewerber aus. Spezialisierte Wettbewerbsrechtskanzleien mit HWG-Schwerpunkt sind für Einzelbetriebe ohne Rahmenvertrag teuer und schwer zugänglich.
